» Nachhaltige betriebliche Altersvorsorge «
Arbeitgeber sind verpflichtet ihrer Belegschaft eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Dabei haben Arbeitgeber das Recht den Durchführungsweg und den Anbieter zu bestimmen. Bestenfalls wählen Arbeitgeber den Durchführungsweg einer »Grünen und somit nachhaltigen Direktversicherung« und lassen sich nicht verleiten eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse einzurichten. Nur über eine Direktversicherung ist eine unkomplizierte »versicherungsvertragliche Lösung« möglich. Damit können ausscheidende Arbeitnehmer*innen ihre nachhaltige betriebliche Altersvorsorge auf einen neuen Arbeitgeber übertragen und Arbeitgeber können den Mindestanspruch auf Leistungen auf die zu erbringende Versicherungsleistung lt. Versicherungsvertrag begrenzen (§ 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG).
Grüne Direktversicherung – betriebliche Altersvorsorge im Sinne der Nachhaltigkeit
Durch das Recht des Arbeitgebers den Anbieter zu bestimmen, entscheiden Arbeitgeber auch darüber ob die Kapitalanlage der betrieblichen Altersvorsorge eine nachhaltige ist, oder nicht. Da die Laufzeiten der betrieblichen Altersvorsorge meistens über Jahrzehnte läuft, wird sehr viel Sparkapital an den gewählten Versicherer übertragen. Konventionelle Versicherer legen dieses Sparkapital ohne ESG-Kapitalanlagekriterien (ESG für Environmental, Social und good Governance, also Umwelt, Gesellschaft und gute Unternehmensführung) an. Bei einer nachhaltigen betrieblichen Altersversorgung garantiert der Lebensversicherer die Einhaltung von ESG-Kriterien, bildet einen grünen Deckungsstock zur Sicherung der Kapitalgarantie und bietet grüne Fonds in der freien Kapitalanlage an.
Greensurance® – eine Bitte an Arbeitgeber
Damit die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer*innen eine sinnvolle Versorgung für das Alter ist und bleibt, ist Kontinuität eine wichtige Voraussetzung. Leider erleben wir immer wieder, dass bestehende Vorsorgeverträge von Arbeitgebern nicht übernommen werden. Durch einen Arbeitgeberwechsel verschlechtern sich damit die biometrischen Rechnungsgrundlagen und meist der Rechnungszins von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Deshalb die Bitte an Arbeitgeber: Wenn die Kapitalgarantie der eingezahlten Versicherungsbeiträge zu 100% durch den Versicherer garantiert ist, damit keine Arbeitgeberhaftung einer Nachschusspflicht besteht, die Zulassung der Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft.
Nachhaltige betriebliche Altersversorgung in arbeitnehmerfreundlicher Ausgestaltung
Zu einer nachhaltigen betrieblichen Altersversorgung gehört eine einheitlich ausformulierte Versorgungsordnung. In dieser sollte der AG-Zuschuss, die Erörterung der biometrischen Risikoabsicherungen (beispielsweise die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) sowie die ausgewählten Tarife zur »Grünen Rente« benannt werden. Weiterhin der Hinweis zu den fondsgebundenen Tarifen, nach welchen ESG-Kriterien die Fonds ausgewählt werden. Mit einer Versorgungsordnung im Sinne der Nachhaltigkeit stellen sich UnternehmerInnen zukunftsorientiert auf und bieten ihrer Belegschaft einen großen Mehrwert für Mensch und Umwelt.
Weitere Informationen und weiterlesen in unseren BLOG-Beiträgen zur nachhaltigen betrieblichen Altersvorsorge:
Warum sich Arbeitgeber für eine grüne betriebliche Altersversorgung entscheiden sollten
Grüne ungezillmerte Tarife – nicht nur für § 100 EStG zur Förderung der bAV