» OFFENLEGUNG ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE INVESTITION «​

Transparenz durch Offenlegung

Greensurance® begrüßt die Offenlegungsverordnung (engl.: Sustainable Finance Disclosure Regulation, Akronym: SFDR), die endlich eine nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht im Finanzsektor regelt. Ziel ist die Unterstützung der Klima- und Energieziele der Vereinten Nationen, insbesondere die der Europäischen Union, durch Umlenkung »privater Kapitalströme in erheblichem Umfang in Richtung nachhaltigerer Investitionen«. Dafür ist ein »grundlegendes Überdenken des europäischen Finanzrahmens« notwendig.

Greensurance® unterstützt die Ziele nicht erst seit Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verordnung, sondern bereits seit Gründung im Jahre 2012 im Sinne des Geschäftszwecks. Durch Nachhaltigkeitsberatung und der ausschließlichen Vermittlung von Altersvorsorge- und Risikoabsicherungsprodukten in allen drei Versorgungsschichten zur »Grüne Rente« will Greensurance® mit Kundinnen und Kunden gezielt die Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen lenken. Greensurance® und unsere KundInnen wissen um den Impact von schlechten bzw. guten Investitionen. Durch Greensurance®-Beratung und Produkten zur »Grüne Rente« wird eine schwarze Rendite verhindert und eine grüne und somit nachhaltige Rendite gewährleistet. 

Grüne Rente -Definition- 

Der Terminus »Grüne Rente« steht für eine ganze Gattung von Anlage- und Vorsorgeprodukten in allen Teilen des »Drei-Schichten-Modells« aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Die Absicherung biometrischer Risiken wie das Vorsorgesparen unterliegt der Greensurance®-Anforderung strenger ESG-Kapitalanlagekriterien (E für Environmental = Umwelt, S für Social = „soziale“ Gesellschaft, G für good Governance = gute Unternehmensführung) und einer Aufforderung zur 100%igen Divestition (Divestition ist der Ausschluss von Investitionen in die fossile Branche, wie der Exploration von fossilen Rohstoffen, der Veredelung dieser oder deren Transport und Vermarktung). Alle kirchlich geprägten Negativ-Kriterien sind im obligatorischen Ausschluss, wie beispielsweise der Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit, ABC-Waffen, Tabak, Prostitution, u.a. Darüber hinaus setzt sich Greensurance® für weitere Ausschlüsse insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich ein. So soll im Rahmen der »Grüne Rente« nicht investiert werden in grüne Gentechnik, Agrochemie (Herbizide, Fungizide, Pestizide), in die industriell-konventionell arbeitende Landwirtschaft, Produktion von Palmöl, u.a.  Greensurance® übt Engagement aus! Wir sprechen, fordern und beraten Finanzmarktteilnehmer (Versicherungsunternehmen die Insurance-Based Investment Product [IBIP] anbieten, sonstige Versicherungsunternehmen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung [EbAV]). Über die »Grüne Rente« fordert Greensurance® Finanzmarktteilnehmer dazu auf, in Positive-Anlage-Kriterien, wie der Investition in »Erneuerbare Energien«, nachhaltig wie sozial wirtschaftende Unternehmen, u.a. zu investieren. 

Greensurance bietet IBIP an (IBIP für Insurance-Based Investment Product)

Nach Artikel 2 (c) [Begriffsbestimmung] SFDR bietet Greensurance® IBIP-Produkte an. In der Regel handelt es sich um Hybrid-Produkte, die eine Garantie eingezahlter Beiträge durch das Sicherungsvermögen des Versicherers gewährleisten und Überschüsse aus der freien Fonds-Anlage erzielen. Greensurance® achtet darauf, dass insbesondere das Sicherungsvermögen nach ESG-Kapitalanlagekriterien ausgerichtet und ein vollständiges Divestment gewährleistet ist. Durch die Gewährleistung einer 80 bis 100%igen Kapitalgarantie auf Grund ESG-Sicherungsvermögen der gewählten Versicherer kann Greensurance® auch nachhaltige Schicht I-Produkte (Basis-Rente | Rürup-Rente) und nachhaltige Schicht II-Produkte (insbesondere die betriebliche Altersversorgung [bAV]) anbieten. 

Unsere Strategie: Risiken durch Nachhaltigkeit reduzieren, vermeiden, nicht entstehen lassen!

Nach Artikel 3 SFDR sind Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet, eine schriftliche Darstellung der Strategie zu veröffentlichen, die sie im Hinblick auf die Berücksichtigung von »Nachhaltigkeitsrisiken« in Investitionsentscheidungsprozessen verfolgen. 

Für Greensurance® attestieren wir an alle Stakeholder (Interessensgruppen) wie folgt:

  • Nachhaltigkeitsberatung als »Bring-Schuld« des Beraters und nicht als Hol-Schuld der Kundin / des Kunden;
  • Erläuterung der positiven Auswirkungen nachhaltiger Kapitalanlagen durch verbesserte Risiko-Rendite-Merkmale;
  • Ausschließliche Produktauswahl und ausschließliches Produktangebot im Sinne der »Grünen Rente« (s. Definition dort);
  • »Grüne Rente« in allen III-Schichten der Altersversorgung, auch von biometrischen Risiken (z.B. selbständige Berufsunfähigkeit), bei:
    • klassischen Renten- und Lebensversicherungsprodukten mit Sicherstellung eines grünen Sicherungsvermögens (inkl. Divestment sowie Positiv- wie Negativ-Kriterien nach ESG-Anlagekriterien)
    • fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten (Insurance-Based Investment Products = IBIP) mit ausschließlichem Fonds-Angebot im Sinne der Nachhaltigkeit.
  • Durch intensive Nachhaltigkeitsberatung, Erreichung eines anhaltenden KundInnen-Warmglows. KundInnen treffen bewusst ihre Entscheidung für eine nachhaltige Risikoabsicherung bzw. Kapitalanlage zur »Grüne Rente«. Sie verbinden mit ihrer nachhaltigen Vorsorgeentscheidung die Förderung der »Großen Transformation« einer »Nachhaltigen Entwicklung«, um den Übergang zu einer CO2-armen, ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft sowie naturnahen und sozialeren Gesellschaft zu ermöglichen.
  • Faires Angebot durch ungezillmerte Tarife (wo möglich), damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch grundsätzlich nach § 100 EStG förderfähig im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. 

Vorvertragliche Informationen zur Nichtbeachtung von Nachhaltigkeit (Artikel 4 SFDR)

Greensurance® lehnt das Wort „Nachhaltigkeitsrisiken“ ab. Es geht nicht darum, dass Nachhaltigkeit Risiken in sich birgt – sondern die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeit birgt das Risiko. Insofern attestiert Greensurance®, dass die Beratung im Sinne der Nachhaltigkeit stattfindet und Finanzprodukte im Sinne der Nachhaltigkeit überprüft und ausgewählt werden. Greensurance® arbeitet im ständigen Austausch mit den nach Nachhaltigkeit ausgesuchten Finanzmarktteilnehmern zusammen. 

Selbstverständlich erhalten KundInnen nach Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/97 [Kundeninformation] angemessene Informationen über die Beratung, der Wahl aus dem III-Schichten-Modell sowie dem Produkt selbst. Die Beratung rund um die »Grüne Rente« ist eine Selbstverpflichtung von Greensurance® mit allen angeschlossenen BeraterInnen im Sinne der Nachhaltigkeit.

Klimafreundliche Nachhaltigkeitsberatung zur »Grüne Rente« (Artikel 5 SFDR)

Greensurance® verfolgt mit seiner Beratung zur »Grüne Rente« grundsätzlich die Reduzierung von CO2-Emissionen (Treibhausgasen). Wir erwarten und fordern von allen durch Greensurance® angebotenen Produktgebern ein möglichst vollständiges Divestment aller Investitionen in die fossile Branche. Hierzu zählt für Greensurance® nicht nur die fossile Kohle, sondern alle fossilen Rohstoffe (Erdöl, Erdgas, Teersande). 

Bei IBIP-Produkten setzen wir auf Engagement und beraten unsere KundInnen. Angebotene nachhaltige ETFs beinhalten Investitionen in die fossile Branche. Die Entscheidung liegt nach dem Beratungsprozess bei unseren KundInnen. Greensurance® versucht eine vollständige Divestment-Strategie mit KundInnen zu verfolgen. 

Es ist nicht die Aufgabe von Greensurance® das investierte Kapital in Vorsorgeprodukte klimafreundlich zu stellen. Greensurance® bietet über die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt KundInnen die Möglichkeit das investierte Kapital klimafreundlich zu stellen. Eine Klimafreundlichstellung kann erfolgen, indem 1 Cent je investiertem Euro in ein Klimaschutzprojekt investiert wird. 

Greensurance® selbst stellt die Einnahmen aus der »Grüne Rente« Klima freundlich. 1 Cent je einen Euro der Greensurance®-Einnahmen aus der »Grüne Rente« fließen in die CO2-Kompensation durch greensFAIR®. Greensurance unterstützt damit die Klimaschutzprojekte von greensFAIR® der Greensurance Stiftung. Eigene Berechnungen können unter www.emissionsrechner.de durchgeführt werden. 

Greensurance® garantiert, dass mit einem Beitrag von 20,- EUR mindestens eine Tonne CO2e kompensiert wird. Über die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt werden Emissionszertifikate nach dem »Gold Standard« stillgelegt. Weiterhin erfolgt eine zusätzliche CO2-Kompensation durch eigene Klimaschutzprojekte der Greensurance-Stiftung. Mehr Information unter www.greensurance-stiftung.de

TAXONOMIE »ökologisch nachhaltige Investition«

Die Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung, insbesondere Artikel 2 (1) [Begriffsbestimmung], die bestimmt was eine »ökologisch nachhaltige Investition« ist und Artikel 9 [Umweltziele] hat Greensurance® wahrgenommen und begrüßt diesen ersten wichtigen Schritt zur einheitlichen Definition der Nachhaltigkeit im Rahmen von Wirtschaftstätigkeiten. Die »Grüne Rente« möchte aber nicht nur jeweils die Konformität eines ESG-Kriteriums erfüllt wissen, sondern wir wünschen und fordern den Gleichklang aller Bereiche. Ein Umwelt-Kriterium darf nicht gegen ein Sozial-Kriterium stehen oder umgekehrt. Die gute Unternehmensführung (Governance) sehen wir als Pflichtübung aller Marktteilnehmer an. Insofern freuen wir uns über diesen Leitrahmen der Taxonomie-Verordnung und wünschen uns mehr! 

Offenlegung von Informationen durch Greensurance® zur »Grüne Rente« über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken. Erstellt am 01.09.2020.

Nach oben scrollen